- bieten einen Rahmen für die Auslandsmobilität der an einem Erasmus-Mundus-Masterstudiengang beteiligten Studierenden und Lehrenden;
teilnahmeberechtigt sind Studierende und Wissenschaftler, die Bürger der Europäischen Union oder Staatsangehörige eines Drittstaats sind und die sich vor Beginn der Austausch
maßnahme mindestens drei Jahre lang rechtmäßig (und aus
anderen Gründen als zu Stud ...[+++]ienzwecken) in der Europäischen Union aufgehalten haben.