3. stellt fest, dass der Rechnungshof 2013
bei der Prüfung von acht Transaktionen im Bereich Verkehr bei fünf dieser Transaktionen jeweils mindestens einen Fehler festgestellt hat; macht darauf aufmerksam, dass als fehlerhaft bemängelte Transaktionen im Jahre 2013 prozentual gestiegen sind, und zwar auf 62 % im Vergleich zu 2012 (49 %); zeigt sich darüber besorgt, dass der Rechnungshof bei den geprüften Projekten im Rahmen von TEN-V, wie schon in früheren Jahren, mehrere Fehler in Bezug auf Verstöße gegen Vorschriften für die Auftragsvergabe auf EU-Ebene und auf einzelstaatlicher Ebene festgestellt hat; bemerkt, dass die GD MOVE sowoh
...[+++]l 2012 als auch 2013 keinen Vorbehalt formuliert hat, was Fehler bei der öffentlichen Auftragsvergabe betrifft; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um derartige Fehler künftig zu vermeiden; weist darauf hin, dass es von grundlegender Bedeutung ist, die ex-ante- und ex-post-Kontrollen der Empfänger von Subventionen, Förder- und Finanzmitteln der Kommission auszuweiten, um Missbrauch bei der Verwendung gemeinschaftlicher Ressourcen vorzubeugen und eine Überprüfung der Leistung sicherzustellen; betont, dass der Förderzeitraum 2007 – 2013 formal zwar abgelaufen ist, bei dem Kohäsionsfonds jedoch der Grundsatz N+2 gilt, was bedeutet, dass zahlreiche Projekte noch bis zum Ende dieses Jahres in Bau sein werden;