8. nimmt zur Kenntnis, dass die Ex-post-Prüfung von Projekt
kostenaufstellungen voll und ganz den Mitgliedstaaten übertragen wurde; ist daher der Ansicht, dass es für das gem
einsame Unternehmen schwer sein wird sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen
seiner Mitglieder angemessen geschützt werden und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; fordert das gemeinsame Unternehmen auf,
seine Strategie im Hinblick auf die Ex-Post-Prüfung von Ko
...[+++]stenerstattungsanträgen zu überprüfen und die Entlastungsbehörde über den Mechanismus zu informieren, der angewandt wird, um die Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 12 seiner Gründungsverordnung (EG) Nr. 74/2008 sicherzustellen;