14. fordert die Kommission auf, festzulegen, daß die in der Mitteilung vorgeschlagenen Aktionspläne zwei Jahre nach Annahme der Mitteilung durch die Kommission fertig
ausgearbeitet sein werden, und einen Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen in diesen Aktionsplänen vorgeschlagenen Maßnahmen festzulegen; fordert die Kommission ferner auf, die Aktionspläne in einem Gesamtplan zusammenzufassen, der vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden muß; fordert die Kommission ferner auf, bei der Erstellung der Aktionspläne und bei deren Beurteilung eng mit den nationalen Experten und den Vertretern der verschiedenen Organisatione
...[+++]n zusammenzuarbeiten;