Sanktionen sollten insbesondere die Bestrafung von Personen ermöglichen, die entgegen dieser Verordnung Informationen, die nach dieser V
erordnung geschützt sind, weitergeben, die Handlungen einer Sicherheits
untersuchungsstelle behindern, indem Untersuchungsbeauftragte daran gehindert werden, ihren Aufgaben nachzukommen, oder indem die Bereitstellung sachdienlicher Aufzeichnungen, erheblicher Informationen und Dokumente verweigert wird oder diese verborgen, verändert oder vernichtet werden, oder die zuständigen Stellen nicht darüber in
...[+++]formieren, dass sie Kenntnis vom Eintreten eines Unfalls oder einer schweren Störung haben.