99. fordert die EIB auf, länderbezogene Berichterstattun
gen vorzunehmen, um gegen die Finanzierung illegaler Aktivitäten anzugehen; vertritt die Auffassung, dass sämtliche Empfänger, unabhängig davon, ob es sich um Unternehmen oder
Finanzintermediäre handelt, die unterschiedlichen Rechtsordnungen unterliegen, verpflichtet werden müssen, in ihren geprüften Jahres
berichten für jedes Land, in dem s ...[+++]ie tätig sind, länderbezogene Angaben zu ihren Umsätzen, Vermögenswerten, Beschäftigten, Gewinnen und Steuern zu machen, um für eine Finanzierung der EIB in Frage zu kommen; vertritt ebenso die Auffassung, dass die Empfänger Verträge mit den Regierungen der Gastländer offenlegen müssen und vor allem für jedes Land, in dem sie tätig sind, Angaben zu ihrer Steuerregelung machen müssen;