Aus dem Vorstehenden geht ebenfalls hervor, dass es, unter anderem angesichts des Umstandes, dass der Prokurator des Königs und der Arbeitsauditor des
Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt ihr Amt in einem Verwaltungsbezirk ausüben, dessen Gebiet mit dem zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt übereinstimmt, nicht vernünftig gerechtfertigt ist, wenn eine Person, die ihr Diplom als Doktor, Lizentiat oder Master der Rechte in Niederländisch erlangt hat, nicht für diese Ämter in Frage kommt, und dass eine Person, die ihr Diplom als Doktor, Lizentiat oder Master der Rechte in Französisch erlangt hat, nicht in Frage kommt für das Amt als bei
...[+++]geordneter Prokurator des Königs oder als beigeordneter Arbeitsauditor im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt.