...d/oder Fax). Es ist die Absicht der Regierung, dass d
er Rat als modernes administratives Rechtsprechungsorgan entschieden den Weg ins elektronische Zeitalter einschlägt und die Möglichkeiten der elektronischen Prozessführung maximal benutzt. Internationale Beispiele wie das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union können dabei herangezogen werden, was die Hinterlegung und Notifizierung von Verfahrensunterlagen betrifft. Die Verwendung paralleler elektronischer Unterlagen soll dafür Sorgen, dass der Rat für Ausländerstreitsachen längerfristig noch schneller funktionieren kann. Dennoch will die Regierung nicht übereilt
...[+++] vorgehen. Anstatt eine große Anpassung vorzunehmen, deren Durchführung mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, entscheidet sich die Regierung hinsichtlich der Kommunikation mit den Prozessparteien für eine allmähliche Einführung mit ' quick-wins '. So wird im Gesetzentwurf unter gewissen Bedingungen den Parteien die Verpflichtung auferlegt, die Antragschrift und den Schriftsatz mit Anmerkungen dem Rat elektronisch zu übermitteln. Die Einführung dieser beschränkten Maßnahme hat eine direkte Wirkung: Verfahrensunterlagen, über die die Prozessparteien in der Regel in elektronischer Form verfügen, brauchen von den Magistraten bei der Abfassung ihrer Entscheide nicht mehr eingescannt oder noch einmal getippt zu werden. ...