Angesichts der Bedenken der Mitgliedstaa
ten wegen möglicher administrativer Belastungen im Falle von zu strengen und detaillierten prak
tischen Modalitäten wurden die im Durchführungsbeschluss zur Bestandsaufnahme gemacht
en Vorgaben für die Datenerhebung eingeschränkt, und zwar insofern, als Daten, die in den Mitgliedstaaten im April 2013 bereits verfügbar waren, der Kommission in beliebigem maschinenlesbaren Format bereitzustellen
...[+++]sind und zusätzliche Daten schrittweise bis Ende 2015 zur Verfügung gestellt werden können.