3. fordert die Opfer nachdrücklich auf, den nationalen Behörden Fälle von Geschäftsbetrug zu melden und fordert die Mitgliedstaaten auf, kleineren und mittleren Unternehmen das nötige Know-How bereit zu stellen, das nötig ist, um Beschwerden bei staatlichen und nichtstaatlichen Stellen vorzutragen, und auf diese Weise zu signalisieren, dass Kommunikationswege offen stehen und Beratung zur Verfügung gestellt wird, so dass die Opfer ermutigt werden, um entsprechende Beratung zu ersuchen, bevor sie die von irreführenden Adressbuchfirmen
verlangten Gebühren begleichen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine zentralisierte Daten
...[+++]bank zu errichten und diese Beschwerden darin zu registrieren;