15. fordert die Kommission nachdrücklich auf, solch ein hochrangiges Bera
tungsorgan für eine bessere Rechtsetzung einzurichten, bei der das Fachwissen von Interessenvertretern und nationalen Sachverständigen so rasch wie möglich berücksichtigt wird; plädiert dafür, dass dieses Organ, das unter anderem für die Bewertung der Lasten von Rechtsetzungsvorschlägen (wozu auch, jedoch nicht ausschließlich, die Verwaltungslasten und die Kosten der Einhaltung der Bestimmungen gehören), die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der Verhältnismäßigkeit, die Auswahl der Rechtsgrundlage und für den Vorschlag von besseren Rechtsetzungsinitiativen und
...[+++] die Überwachung der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften auf einzelstaatlicher Ebene zuständig wäre, mit einem starken und unabhängigen Beratungsmandat ausgestattet wird; fordert das Parlament und den Rat auf, an dem Verfahren der Benennung von Sachverständigen mitzuwirken;