Dabei hat die Kommission folgenden Tatsachen Rechnung getragen: - Vorschüsse aus dem Überbrückungsfonds werden nur gezahlt, sofern der Antragsteller einen berechtigten Anspruch auf Entschädigung aus den Skuld Club/International Oil Pollution Compensation Fonds (Internationaler Fonds zur Entschädigung bei Ölverschmutzung - IOPC) nachweisen kann. Insgesamt wird mit höchstens zehn potentiellen Antragstellern gerechnet, da dies der Zahl der ingesamt in der Fischereisperrzone ansässigen Lachszuchtbetriebe entspricht. - die Vorschüsse werden vom Skuld Club/IOPC Fonds erstattet. Die Höhe der Vorschüsse wird anhand der Empfehlungen der Abrechnungsstelle des Skuld Club/IOPC
Fonds festgelegt und beruht au ...[+++]f deren Einschätzung der erlittenen Verluste oder Schäden, für die ein Entschädigungsanspruch besteht. - da die Vorschüsse auf den tatsächlich infolge des Unfalls der "Braer" erlittenen Verlusten oder Schäden beruhen, ist von vornherein ausgeschlossen, daß die Empfänger wirtschaftlich besser gestellt sind als vor dem Unglück.