Die POSEI-Maßnahmen werden derzeit aus der Haushaltslinie 05 02 11 04 (POSEI) (268 Mio. €) sowie aus Mitteln der Haushaltslinien 05 02 03 (Direktzahlungen für Ackerkulturen) (1,9 Mio. €), 05 03 02 (Rind- und Kalbfleisch) und 05 03 03 (Schaf- und Ziegenfleisch) (insgesamt 41,8 Mio. €) finanziert. Der Verordnungsentwurf berührt weder die Herkunft der Mitte
l (EAGFL, Abteilung Garantie) noch die Höhe der Unterstützung – die geschätzten jährlichen Ausgaben belaufen sich auf 289,3 Mio. €. Dagegen werden bei der Finanzierung der besonderen Versorgungsregelung (Titel II) und der Maßnahmen zugunsten der örtlichen Erzeugungen
...[+++](Titel III) für die einzelnen Regionen jährliche Höchstbeträge festgelegt: