22. fordert die Einrichtung einer aus Experten der Mitgliedstaaten
und der Kommission bestehenden "Arbeitsgruppe Abfallvermeidung", um innerhalb von 2 Jahren die vorhandenen sowie neue Daten und Studien zur Abfallvermeidung auszuwerten sowie Indikatoren für die Abfallvermeidung und konkrete Empfehlungen für Maßnahmen zu erarbeiten; die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollten dem Europäischen Parlament und dem Rat in einem Bericht übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; die Kommission sollte auf Grundlage des Berichts und der über die Verordnung zur Abfallstatistik ab 2006 zu erwartenden Daten einen R
echtsrahme ...[+++]n für die Abfallverringerung vorschlagen, der die verschiedenen Rechtsinstrumente schafft, die zur Erreichung und Überwachung der für die Abfallverringerung festgesetzten Ziele erforderlich sind, namentlich: