Flughäfenverwaltung Durch Ministerialerlass vom 23. Februar 2016 wird die Gesellschaft "Spirit
Aviation SPRL" für eine Dauer von zehn Jahren ab diesem Datum zugelassen, um auf dem Flughafen Lüttich Bodenabfertigungsdienste in folgenden Bereichen zu leisten: 1. die Selbstabfertigung "Vorfelddienste" einschließlich folgender Dienste: - das Lotsen der Flugzeuge beim Anflug und beim Abflug, insofern diese Dienste nicht vom Dienstleister für Flugverkehrsdienste geleistet werden; - die Unterstützung beim Abstellen des Flugzeugs und die Bereitstellung angemessener Hilfsmittel, insofern diese Dienste nicht vom Dienstleister für Flugverkehrsdie
...[+++]nste geleistet werden; - die Kommunikation zwischen Flugzeug und Dienstleister auf der Luftseite, insofern diese Dienste nicht vom Dienstleister für Flugverkehrsdienste geleistet werden; - das Be- und Entladen der Flugzeuge einschließlich der Bereitstellung und des Einsatzes angemessener Hilfsmittel, der Transport von Besatzungen und Fluggästen zwischen dem Flugzeug und dem Flughafengebäude, und der Transport von Gepäck zwischen dem Flugzeug und dem Flughafengebäude; - die Unterstützung beim Anlassen der Triebwerke und die Bereitstellung angemessener Hilfsmittel; - das Bewegen des Flugzeugs sowohl beim Abflug als beim Anflug, die Bereitstellung und der Einsatz der nötigen Hilfsmittel; - die Beförderung, das Ein- und Ausladen der Nahrungsmittel und Getränke in das bzw. aus dem Flugzeug; 2. die Selbstabfertigung "Transportdienste am Boden", einschließlich folgender Dienste: - die Organisation und die Durchführung des Transports von Fluggästen, Besatzungen, Gepäck, Fracht und Post zwischen verschiedenen Gebäuden desselben Flughafens, jedoch ausschließlich des Transports zwischen dem Flugzeug und jedem anderen Punkt innerhalb desselben Flughafens; - alle speziellen Transportleistungen, die vom Benutzer verlangt werden.