Die Agentur stimmte nach Prüfung des Antrags auf Ausnahmegenehmigung mit dem Vereinigten Königreich darin überein, dass es unverhältnismäßig ist, einem Piloten, der eine gültige oder kürzlich abgelaufene, für eine Lizenz aus einem Drittland erteilte mit ICAO Anhang 1 konforme IR besitzt, die Wiederholung der Prüfung der theoretischen Kenntnisse vorzuschreiben, die für die Erneuerung einer seit mehr als 7 Jahren abgelaufenen europäischen IR erforderlic
h ist, d. h. es ist nicht zweckmäßig, an einen Piloten mit aktueller IFR-Erfahrung die gleichen Anforderungen zu stellen wie an einen Piloten, der seit mehr als sieben Jahren nicht nach Ins
trumentenf ...[+++]lugregeln geflogen ist.