13. nimmt zur Kenntnis, dass es keinen einheitlich
en Ansatz unter den Agenturen für die Darstellung ihrer Tätigkeiten während des betreffenden Haushaltsjahres, ihrer Rechnungslegung und ihrer Berichte über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement sowie hinsichtlich der Frage gibt, ob der Direktor der Agentur eine Zuverl
ässigkeitserklärung abgeben sollte; stellt fest, dass nicht alle Agenturen klar zwischen a) der Darstellung ihrer Tätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit und b) der fachlichen Berichterstattung über die Haushaltsfü
...[+++]hrung und das Finanzmanagement unterscheiden;