Im Falle von Tätigkeiten, bei denen feststeht, dass sie zur unbeabsichtigten Einschleppung vo
n invasiven fremden Arten führen, sollten geeignete Mechanismen für die Sicherheit der Ökosysteme, Lebensräume und Arten geschaffen werden. Der Rat IST SICH ferner DARIN EINIG, dass im Falle von Tätigkeiten, die zur unbeabsichtigten Einschleppung von invasiven fremden A
rten führen können, praktische und wirksame Präventions- und/oder Kontrollsysteme zur Gewährleistung der Sicherheit von Ökosystemen, Lebensräumen und Arten eingeführt werden sol
...[+++]lten.