Spätestens binnen zwei Monaten, nachd
em die Urkunden zur Feststellung der Fusion beziehungsweise der Aufspaltung in den Anlagen zum Belgischen Staatsbl
att bekannt gemacht worden sind, können Gläubiger jeder der an der Fusion beziehungsweise Aufspaltung beteiligten Gesellschaften, deren Schuldforderung vor dieser Bekanntmachung entstanden ist und noch nicht fällig ist, oder hinsichtlich deren Schuldforderung vor der Generalversammlung, die über die Fusion beziehungsweise Aufspaltung zu beschließen hat, vor Gericht oder im Wege eines Sc
...[+++]hiedsverfahrens Beschwerde eingereicht worden ist, die gegen die zu fusionierende beziehungsweise die aufzuspaltende Gesellschaft gerichtet ist, ungeachtet jeglicher gegenteiligen Klausel eine Sicherheit fordern.