76. stellt fest, dass sowohl der Interne Auditdienst als auch der Rechnungshof den Agenturen Empfehlungen erteilen, wie sie ihre Mängel abstellen können; begrüßt die Bemühungen der beiden Rechnungskontrollbehörden, den Agenturen hilfreiche Ratschläge zu geben, damit sie ihre Mängel beheben können; erinnert die Agenturen nachdrücklich daran, dass sie die Empfehlungen ernst nehmen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollten, um ihre
Mängel zu beheben; verlangt, dass der Interne Auditdienst die Haushaltsbehörde über Mängel in den von den Direktoren der Agenturen gemäß Artikel 72 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 ers
...[+++]tellten Berichten informiert und offen die Empfehlungen veröffentlicht, die den Agenturen gegeben wurden, um den öffentlichen Charakter und damit die Wirksamkeit ihrer Aufgaben im Bereich Audit sicherzustellen;