Mit der Annahme dieser Verordnung bekräftigt die EU ihr
e Absicht, zu einer allgemeinen Harmonisierung der Einstufungs- und Kennzeichnungskriterien für chemische Stoffe auf internationaler Ebene beizutragen, indem sie die Kriterien des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Ch
emikalien (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals,"GHS) in das Gemeinschaftsrecht integriert, wobei sie auch deren Vorteile im Hinblick auf eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Auge
...[+++] hat.