Wichtigstes Ziel des Vorschlags zur Änderung der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rec
htsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und der zugehörigen Verordnung, die Teil desselben Pakets sind, ist es, die Systeme für die
Markeneintragung in allen EU-Mitgliedstaaten anzugleichen sowie eine harmonische Koexistenz und Komplementarität zwischen dem Markensystem der Union und den Markenrechten der Mitgliedstaaten zu ge
...[+++]währleisten, um sie leistungsfähiger für Unternehmen zu machen, indem sie kostengünstiger, einfacher, schneller und berechenbarer sind sowie mehr Rechtssicherheit bieten.