47. weist darauf hin, dass sich der Mangel an erschwinglichen, zugänglichen und hochwertigen Betreuungs- und Unterstützungsdiensten für Menschen mit Behinderungen in den meisten Mitgliedsstaaten und die Tatsache, dass die Pflegetätigkeit nic
ht gerecht zwischen Frauen und Männern verteilt ist, unmittelbar negativ auf die Fähigkeit von Frauen zur Teilhabe an sämtlichen Bereichen des sozialen, wirtschaftlichen, kulturel
len und politischen Lebens auswirkt; betont in diesem Zusammenhang, dass Personen, die Menschen mit Behinderungen betre
...[+++]uen – häufig Frauen – in besonderem Maße Rechnung getragen werden sollte, indem ihr Einsatz als Berufserfahrung anerkannt wird; hebt zudem hervor, dass die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden müssen, das Engagement und die unbezahlte Arbeit der Pflegekräfte – in der Regel Frauen – von Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Sozialversicherungssysteme und bei der Altersversorgung anzuerkennen; betont, dass diesen Frauen eine besondere Aufmerksamkeit zukommen muss, um sicherzustellen, dass sie ein angemessenes Gehalt und eine angemessene Rente erhalten; fordert die Kommission daher auf, einen Legislativvorschlag zum Urlaub (oder Pflegeurlaub) von Pflegekräften vorzulegen, damit die Betroffenen die Möglichkeit erhalten, sich für die Pflege von erkrankten, behinderten oder beeinträchtigten Familienangehörigen beurlauben zu lassen und/oder ihr Beschäftigungsverhältnis aufrecht zu erhalten, wenn sie sich für die Pflege von pflegebedürftigen Familienangehörigen beurlauben lassen;