A. in der Erwägung, dass die Beziehungen der Europäischen Union zu Russland von entscheidender Bedeutung für eine pragmatische Zusammenarbeit sind; in der Erwägung, dass Russland ein ständiges Mitglied des S
icherheitsrates der Vereinten Nationen, ein Mitglied der G8, der drittwichtigste Handelspartner der Europäischen Union, der viertwichtigste Handelspartner der Eurozone und ein wesentlicher Energielieferant der Europäischen Union ist; in der Erwägung, dass die Europäische Union und Russland nicht nur Wirtschafts- un
d Handelsinteressen teilen, sondern ...[+++]auch das Ziel, auf der internationalen Bühne zu agieren, sowie die Verantwortung für weltweite Themen und Themen, die die gemeinsame europäische Nachbarschaft betreffen; in der Erwägung, dass sich eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland auf gegenseitiges Vertrauen und die gemeinsamen Werte der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie auf die Zusammenarbeit in internationalen Fragen gründen sollten und deshalb für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand ganz Europas von wesentlicher Bedeutung sind; in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland auf gegenseitigen Respekt, aber auch auf die Achtung der Souveränität der Nationen in ihrer Nachbarschaft durch beide Parteien gründen sollte,