- Da die staatlichen Beihilfen der Sanierung eines Stahlunternehmens dienen, sind sie mit dem Gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl unvereinbar und folglich untersagt. Die Kommission könnte sie also nur in Anwendung einer Abweichung aufgrund des Artikels 95 EGKS- Vertrag nach Anhörung des Beratenden Ausschusses u
nd mit einstimmiger Zustimmung des Rates genehmigen. - Die italienischen Behörden werden vor dem 30. April 1993 einen neuen Um
strukturierungsplan vorlegen, der bedeutende Kapazitätssenkungen vorsieht, die in bezug auf die sta
...[+++]atlichen Beihilfen, die das Unternehmen ILVA bereits erhalten hat oder noch erhalten wird, ausreichen.