die Freiheit, auf nationaler und internationaler Ebene Kontakte mit Einzelpersonen und Gemeinschaften zu religiösen und weltanschaulichen Themen aufzubauen und zu pflegen; darüber hinaus sollte in den Leitlinien darauf hingewiesen werden, dass das Recht auf Ausübung der Religion in Gemeinschaft mit anderen, bei dem stets die indiv
iduellen Freiheiten geachtet werden müssen, nicht unnötigerweise auf offiziell anerkannte Kultstätten beschränkt sein sollte, und dass alle unzulässigen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit von der EU verurteilt werden sollten; in den Leitlinien sollte die Verpflichtung von Staaten betont werden, sich auch
...[+++]in Bezug auf symbolische oder finanzielle Unterstützung neutral und unparteiisch gegenüber religiösen Gruppen zu verhalten.