« Der Minister ist der Auffassung, dass der Abänderungsantrag auf dem Grundsatz beruht, dass Pensionierte einen Anreiz erhalten müssen, um weiter Berufstätigkeiten auszuüben. Die jetzige Regier
ung befürwortet ein anderes Prinzip. Angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt ist niemand daran interessiert, dass ein Pensionierter den Arbeitsplatz eines jungen Arbeitslosen einnimmt. Die Philosophie des Gesetzentwurfs ist in Artikel 3 dargelegt: Es ist grundsätzlich verboten, gleichzeitig eine Ruhestands- oder Hinterbliebenenpension und Einkünfte aus der Ausübung einer Berufstätigkeit zu beziehen. Die Regel der erlaubten Arbeit ist die Abwe
...[+++]ichung von diesem Grundprinzip. Die Regierung berücksichtigt also eindeutig die Lage des Arbeitsmarktes » (ebenda, S. 20).