Zie voor letter (b) de zaak Amuur tegen Frankrijk (0019776/92, 1996-III, nr. 11, 25 juni 1996).
Unterabsatz b), siehe Rechtssache Amuur gegen Frankreich 0019776/92, 1996-III, Nr. 11, 25. Juni 1996. Unterabsatz c) bezieht sich auf Artikel 5 Absatz 2 der EMRK: „Jeder Festgenommene muss in möglichst kurzer Frist und in einer ihm verständlichen Sprache über die Gründe seiner Festnahme und über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen unterrichtet werden.“