Der subsidiäre Schutzstatus betrifft die Personen, die nicht den Flüchtlingsstatus in Anspruch nehmen kön
nen, die jedoch aus anderen als den im Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge a
ufgezählten Gründen einen internationalen Schutz genießen, weil sie in dem Fall, dass sie in ihr Herkunftsland oder in das Land ihres vorherigen gewöhnlichen Aufenthalts zurückgeschickt werden,
tatsächlich Gefahr liefen, einen ernsthaften Sc
...[+++]haden im Sinne von Artikel 15 der Richtlinie 2004/83/EG und von Artikel 48/4, § 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 zu erleiden, insbesondere unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.