um Verschwendung und Missmanagement in staatseigenen Unternehmen zu bekämpfen und öffentliche
Mittel in Höhe von mindestens 800 Mio. EUR einzusparen, erlässt Griechenland bis Ende Februar 2011 ein Gesetz, mit dem die Primärvergütung in öffentlichen Unternehmen auf Betriebsebene um mind
estens 10 % gekürzt wird, die Sekundärvergütung auf 10 % der Primärvergütung begrenzt wird und eine Höchstgrenze von 4 000 EUR für das monatliche Bruttoeinkommen (bei 12 Zahlungen im Jahr) eingeführt wird; außerdem werden damit die Tarife für den städti
...[+++]schen Nahverkehr um mindestens 30 % und auch andere Tarife erhöht und Maßnahmen eingeführt, die die Betriebsausgaben öffentlicher Unternehmen um 15 bis 25 % senken; ferner wird bis März 2011 ein Gesetz zur Umstrukturierung des OASA erlassen;