Von den sieben verbleibenden Mit
gliedstaaten lassen drei Länder (Großbritannien, Finnland, Zypern) eine breite Auslegung der einschränkenden Gründe
zu, während in drei anderen Mitgliedstaaten (Irland, Polen, Luxemburg) eine enge Auslegung der einschränke
nden Gründe und ein allgemeiner Widerwille oder eine Furcht davor, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, dazu geführt haben, dass (gemeldete) legale Abtreibungen nur selten, wenn üb
...[+++]erhaupt, stattfinden.