Folgende Faktoren müssen bei der Bewertung der Schwere des Verschuldens eines
Sportlers oder der anderen Person z. B. berücksichtigt werden: die Erfahrung des Sportlers oder einer
anderen Person, die Frage, ob der Sportler oder die
andere Person minderjährig ist, besondere Erwägungen wie eine Behinderung, das Risiko, das ein Sportler hätte erkennen müssen, sowie die von dem Sportler ausgeübte Sorgfalt, die Recherchen und die Vorsichtsmaßnahmen des Sportlers in Bezug auf da
s Risiko, das hätte erkannt werden mü ...[+++]ssen.