179. weist darauf hin, dass weitere Bemühungen erforderlich sind, damit die Kommission voneinander abweichende Verfahren bei der Projektdurchführung erkennen und siche
rstellen kann, dass alle Empfänger von den verschiedenen Generaldirektionen der K
ommission sowie den anderen Durchführungsstellen kohärent und einheitlich behandelt werden, um ihren Verwaltungsaufwand zu verringern; weist darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass der bestehende Auskunftsdienst für den Bereich Forschung und der bestehende Forschungsklärungsaussch
...[+++]uss die Aufgaben des ursprünglich vorgesehenen einzigen Clearing House übernehmen;