47. Für andere Bereiche im Zusammenhang mit Leistungen der Daseins
vorsorge, die nicht Gegenstand der sektoralen Berichterstattung oder der horizontalen Evaluierung im Rahmen des Cardiff-Prozesses sind, ist die Kommission bereit, mit den Mitgliedstaaten und anderen öffentlichen Behörden zwec
ks Einführung eines Benchmarking-Systems zur Bewertung der Effizienz getroffener Maßnahmen im Hinblick auf Sicherstellung eines angemesse
nen Niveau ...[+++]s bei den betreffenden Leistungen zusammenzuarbeiten.