Auch umgekehrt unterwerfe sie der Dekretgeber dadurch, dass die Partner der faktischen Familie den sehr nacht
eiligen Tarif der « anderen » oder bestenfalls der « Zusammenlebenden » unterworfen würden und auf ihren Erbteil nicht die Aufteilung zwischen Immobiliar- und Mobiliarvermögen ang
ewandt werde, einer Steuer aufgrund einesUnterscheidungskriteriums, welches zu weit gefasst sei, und zwar ohne dass es dafür bestimmt sei; der hohe Tarif habe zum Zweck, Fremde zu treffen, nicht aber diejenigen, die zum engsten Kreis der Hinterblieben
...[+++]en gehören würden.