110. fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass alle künftigen Rechtsvorschriften im Bereich des Zivilrechts so gestaltet sind, dass sie im Rahmen von Online-Anwendungen genutzt werden können, bei denen möglichst wenig Freitext eingefügt werden muss; fordert Maßnahmen, durch die gewährleistet wird, dass bei Bedarf Online-Hilfe in allen Amtssprachen gewährt wird und elektronische Online-Übersetzungsdienste zur Verfügung stehen; ist der Auffassung, dass in den Fällen, in denen Schriftstücke zugestellt werden müssen, entsprechend Maßnahmen getroffen werden sollten, um sicherzustellen, dass Schriftstücke und Mitteilungen durch E-Mail zugestellt bzw. übermittelt und Signaturen elektronisch geleistet werden können, und dass in den Fällen,
...[+++] in denen mündliche Aussagen erforderlich sind, die Nutzung von Videokonferenzen gefördert werden sollte; ist darüber hinaus der Auffassung, dass alle künftigen Vorschläge eine begründete Erklärung der Kommission dazu enthalten sollten, dass eine Überprüfung der E-Justiz-Freundlichkeit durchgeführt wurde;