FR: Ungebunden, außer für Maßnahmen, die die vorübergehende Einreise von Technikern unter folgenden Bedingungen betreffen: Der Techniker ist Beschäftigter einer juristischen Person im Hoheitsgebiet Ch
iles und wird zu einer gewerblichen Niederlassung in FR versetzt, die einen Vertrag mit dieser juristischen Person geschlossen hat.Die Arbeitserlaubnis wird für höchstens sechs Monate erteilt.Der Techniker legt eine Arbeitsbescheinigung der gewerblichen Niederlassung in FR und ein Schreiben der juristischen Person im Hoheitsgebiet Chiles vor, in dem sie ihre Zustimmung zu der Versetzung erklärt.Bestehen einer wirtschaftlichen Bedarfsprüfung
...[+++]erforderlich.Die gewerbliche Niederlassung muss eine Abgabe an das Internationale Büro für Migration entrichten.