In Erwägung des Mangels an Personal der Stufe 1
, der innerhalb des autonomen Hafens von Lüttich festgestellt worden ist; in der Erwägung, dass sich dieser Mangel in naher Zukunft noch verschlimmern wird, was de facto für gewisse Dienststellen des autonomen
Hafens von Lüttich eine Arbeitsunmöglichkeit zur Folge hat; dass die Kontinuität des öffentlichen Dienstes erfordert, dass dem autonomen Hafen von Lüttich unverzüglich alle Möglichkeiten, über mehr Personal zu verfügen können, zu geben sind; dass es daher erforderlich ist, dem besagten Hafen eine Mob
...[+++]ilitätsregelung im Interesse des Dienstes zukommen zu lassen;