Nach
französischem Recht kann der Staatsanwalt, solange er nicht Anklage erhoben hat, gemä
ß Artikel 41-2 StPO einem Volljährigen, der eine oder mehrere Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht sind
, eingestanden hat, einen Vergleich (,composition pénale") vorschlagen, der wie folgt ausgestaltet sein kann: 1. Zahlung einer Vergleichsstrafe (,amende de composition") an die Staatskasse, deren Betrag 3750 EU
...[+++]R bzw. die Hälfte des Hoechstbetrags der verwirkten Geldstrafe nicht überschreiten darf; 2. Herausgabe der Sache, mit der die Straftat begangen wurde oder die dazu bestimmt war, oder des Erlöses der Straftat an den Staat; 3. Abgabe der Fahrerlaubnis bei der Geschäftsstelle des Tribunal de grande instance für höchstens sechs Monate oder des Jagdscheins für höchstens vier Monate; 4. Ableistung einer gemeinnützigen, nicht vergüteten Arbeit von maximal 60 Stunden innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten; 5. höchstens dreimonatige Teilnahme an einem Praktikum oder einer Ausbildung in einem Dienst oder einer Einrichtung, der bzw. die im Gesundheitswesen, im sozialen Bereich oder der Berufsbildung tätig ist, innerhalb eines Zeitraums von maximal 18 Monaten.