S. in der Erwägung, dass die Regierung von Belarus im Jahr 2012 Gesetzesänd
erungen vorgenommen haben, die dem KGB weitgehende Befugnisse zum ungehinderten Einsatz von Zwangsmaßnahmen einräumen; in der Erwägung, dass die Sicherhe
itsdienste nach dem neuen Gesetz ohne Einschränkungen dazu befugt sind, die Wohnungen von Bürgern von Belarus und von Diplomaten und Vertretern internationaler Einrichtungen, die Imm
unität genießen, zu betreten ...[+++], sie festzunehmen und zu inhaftieren; in der Erwägung, dass das Gesetz darüber hinaus eine Bestimmung enthält, wonach die Agenten des KGB von jeglicher Haftung für Verletzungen, die sie Menschen zugefügt
haben, freigestellt werden; in der Erwägung, dass den belarussischen Spezialeinsatzkräften weitgehende Befugnisse für die Auflösung von Demonstrationen eingeräumt wurden;