10. ruft die
zuständigen Stellen Aserbaidschans auf, friedliche Demonstrationen an dafür geeigneten Orten zuzulassen, und fordert sie nachdrücklich auf, die Organisatoren nicht durch die Festnahme und die Anklage wegen strafbarer Handlungen und anderer Vergehen einzuschüch
tern; bedauert es, dass einige Jugendaktivisten von der Staatlichen Univers
ität Baku verwiesen wurden, nachdem sie aufgrund ihres Polizeigewahrsams in Zusammenha
...[+++]ng mit ihrer politischen Tätigkeit an Prüfungen nicht teilgenommen hatten;