In der Erwägung, dass der Urheber der Umweltverträglichkeitsprüfung der Ansicht ist, das
s eine Ausbaggerung wahrscheinlich notwendig sein wird, um die Veranstaltung von Rennen auf dem erweiterten " Grand Large" möglich zu machen; dass die Verwaltung der vom Bett und von den Ufern der Wasse
rläufe und -flächen abgeraumten Materien durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 10. Juni 1999 geregelt ist; dass die Ein- und Auswirkungen auf die Umwelt, die mit dieser eventuellen Ausbaggerung verbunden sind, deshalb beschränkt sein wer
...[+++]den.