(g) Feststellung, ob die von den Kreditinst
ituten geschaffenen Regelungen, Strategien, Verfahren und
Mechanismen und ihre Eigenmittelausstattung ein solides R
isikomanagement und eine solide Risikoabdeckung gewährleisten, und auf der Grundlage dieser aufsichtlichen Übe
rprüfung Festlegung spezifischer zusätzlicher Eigenmittelanforderungen, spezifischer Liquiditätsanforder
...[+++]ungen und sonstiger Maßnahmen für Kreditinstitute in den in den Rechtsakten der Union ausdrücklich festgelegten Fällen;