15) sicherstellen, dass der öffentliche Schuldenstand weiter gesenkt wird; d
ie Mitgliedstaaten, deren Schuldenstand noch immer über dem Referenzwert von
60% des BIP liegt, sollten in einem ersten Schritt sicherstellen, dass die Staatsverschuldung hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert; die an
deren Mitgliedstaaten
sollten dafür Sorge tragen ...[+++], dass die Schuldenquote weiterhin hinreichend rückläufig ist, um die öffentlichen Finanzen mit Blick auf die Anpassung an den Wandel der gesellschaftlichen Bedürfnisse und die Gewährleistung nachhaltiger und moderner Sozialfürsorgesysteme sowie die Erhaltung einer hohen Qualität und des universalen Zugangs zu sozialen Sicherheits- und Rentensystemen, unter Einschluss höherer alterungsbedingter Ausgaben, weiter zu stärken;