(5) Während der Durchführung der im Paket der personalisierten Dienstleistungen en
thaltenen Maßnahmen kann der betreffende Mitgliedstaat der Kommission einen Vorschlag zur Änderung der eingeschlossenen Maßnahmen durch Hinz
ufügung weiterer in Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c aufgeführter förderfähiger Maßnahmen vorlegen, sofern diese Änderungen ordn
ungsgemäß begründet werden und der Gesamtbetrag den in Artikel 15 Absatz 4 genan
...[+++]nten Finanzbeitrag nicht übersteigt.