In der Erwägung, dass auf der Grundlage der Elementen der Akte die Schicht der Aufschlusserde zwischen 0 und 3 m schwanken würde und dass die Qualität des Kalksteins erlauben würde, dass er beinahe vollständig aufgewertet wird; dass ein Teil dieser Erde und tauben Gesteins für die Neugestaltung der heutigen Abbaugrube dienen wird, und das Rest in der nördlichen Grenze der heutigen Abbaugrube zu lagern sein wir
d, um eine Halde zu bilden, die am Ende des Betriebs bepflanzt werden wird; dass diese Elemente bezüglich des Volumens der Aufschlusserde und des tauben Gesteins und deren Verwaltung entspreche
nd den vorgesehenen ...[+++]Betriebsphasen überprüft und ggf. durch die vorerwähnte Plan-Umweltverträglichkeitsprüfung neu bestimmt werden müssen;