Um den Aufwand für die Befolgung der MwSt-Vorschriften zu verringern, de
r Steuerpflichtigen entsteht, wenn sie in einem Mitgliedstaat wirtschaftlich tätig sind, in dem sie keine Niederlassung haben, schlägt die Kommission mittels dreier separater rechtlicher Änderungen sechs konkrete Maßnahmen vor: Einführung der Regelung der einzigen Anlaufstelle für nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige, Modernisierung des Erstattungsverfahrens durch eine einzige elektronische Anlaufstelle, Harmonisierung der Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen, bei denen die Mitgliedstaaten das Recht auf Vorsteuerabzug beschränken können, Ausweitung
...[+++]der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf bestimmte Umsätze zwischen Unternehmen (B2B), die von nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen getätigt werden, Überarbeitung der Sonderregelung für Kleinunternehmen, Vereinfachung der Regelung für Fernverkäufe.