(c) Durchführung der Initiativen der Union und von Verpflichtungen, die die Union auf
internationaler und regionaler Ebene eingegangen ist und/oder die grenzübergreifender Art sind, insbesondere in verschiedenen Bereichen des Klimawandels, durch die Förderu
ng klimaresistenter Strategien zur Verringerung der CO2-Emissionen mit Vorrang für Strategien zur Förderung der biologischen Vielfalt, den Schutz der Ökosysteme und natürlichen Ressourcen, nachhaltiges Management einschließlich von Ozeanen, Landgebieten, Wasser, Fischerei und Wälder
...[+++]n (z.B. anhand von Maßnahmen wie FLEGT), Wüstenbildung, integriertes Wasserressourcenmanagement, umweltverträgliche chemische Stoffe und Abfallbewirtschaftung, Ressourceneffizienz und umweltgerechte Wirtschaft