Für den Fall, dass zwischen Anfang 2007 und der endgültigen Ann
ahme des Rechtsakts eine Gesetzeslücke entsteht, kommen die drei Organe überein, dass in dem Üb
ergangszeitraum ein Betrag von bis zu 15 Mio. EUR
(von einem im Haushaltsvorentwurf 2007 veranschlagten Gesamtbudget für Life+ von 240 Mio. EUR) für Maßnahmen gebunden werden kann, die dazu dienen, den Übergang auf Life+ unter bestmöglichen Bedingungen, d. h. im Hinblick auf die Bewahrung des durch laufende Maßnahmen
...[+++]im Umweltbereich erreichten Besitzstands, vorzubereiten.