16. stellt die Aufstockung um 1 242 Mio. EUR bei Schaf- und Ziegenfleisch fest, die das Ergebnis der im Rat "Landwirtschaft" erzielten Vereinbarung ist, entsprechend den Vorgaben der Kommission von einem System der Preisstützung zu einem System der Einkommensstützung überzugehen; verweist darauf, dass die neue Verordnung (EG) Nr. 2529/2001 nur zu einem geringfügigen Mittelanstieg führen soll; ist der Auffassung, dass sich die Lage auf dem Markt für Schaf- und Ziegenfleisch nach der jüngsten MKS-Krise verbessert; fordert deshalb die Kommission auf, weitere Informationen über die Gründe für eine derartige Diskrepanz bei den Mitteln zu liefern und erforderlichenfalls die neue Marktordnung entsprechend anzupassen; ist besorgt über die von d
...[+++]er Kommission für die Haushaltslinien B1-401 (Niederlassung von Junglandwirten), B1-404 (benachteiligte Gebiete), B1-4050 (Agrarumweltmaßnahmen - neue Regelung) und B1-4072 (Aufforstung) vorgeschlagenen Beträge; fordert, die Beträge aus dem Haushaltsplan 2002 in die Linien B1-330 (Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und zur Überwachung des durch externe Faktoren verursachten körperlichen Zustands von Tieren, die ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen) und B1-382 (Maßnahmen zur Information über die gemeinsame Agrarpolitik) des Haushaltsplans 2003 einzusetzen;